
ALSFELD (ls). Der Wille zur Veränderung zeigte sich schon in der letzten Sitzung, dieses Mal wurde er einstimmig bekräftigt: Auf Antrag der ALA-Fraktion im Stadtparlament beteiligt sich die Stadt an der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“.
Aus der ganzen Stadt eine Tempo-30-Zone zu machen? Das ist verkehrsrechtlich gar nicht so einfach, denn den Städten und Kommunen fehlen hier Kompetenz-Bereiche, um das durchzusetzen – selbst wenn der Wille da ist. Dass das nicht so einfach ist, machte Alsfelds Bürgermeister Stephan Paule schon in der letzten Ausschuss-Sitzung deutlich und erklärte außerdem, dass die Ampel-Koalition im Bund „Flexibilisierungen“ angekündigt hat; wie die zu verstehen und auszulegen sind, stehe noch nicht fest.
Dennoch zeigte die Alsfelder Stadtpolitik mit dem Beschluss des Prüfauftrags bereits den Willen hin zu Tempo 30 und bekräftigte diesen nun mit dem einstimmigen Beschluss, sich an der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ zu beteiligen.
Im Juli 2021 wurde diese Initiative von den Städten Freiburg, Leipzig, Aachen, Augsburg, Hannover, Münster und Ulm ins Leben gerufen. Seitdem haben mehr als 60 weitere Städte und Gemeinden ihren Beitritt erklärt – und nun auch Alsfeld.
Stadtverordnete fordern weniger Schilder und stellenweise Tempo 30
„Ich freue mich über die absehbare, große Zustimmung zu dem Antrag“, erklärte ALA-Stadtverordnete Kerstin Dietrich am Donnerstagabend. Die Teilnahme an der Initiative sei eine kommunale Bekenntnis zur Notwendigkeit der Verkehrs- und Mobilitätswende in Deutschland, wodurch nicht nur Geschwindigkeit gemindert und Gefahren gebannt, sondern auch Verkehrsräume für Fußgänger und auch Radfahrer ein Stück zurückgewonnen würden. Gleichzeitig werde der Schilderwald ein Stück gelichtet, so wie es auch der Koalitions-Antrag in der vergangenen Sitzung vorsah.
Im Grunde zielt die Initiative darauf ab, dass der Bund die innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehrsrecht neu regelt, sodass Städte und Gemeinden die Möglichkeit haben überall dort Tempo 30 anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten – und wo es aus umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogener Sicht angemessen ist. Vor allem aber steht die damit einhergehende Geschwindigkeitsreduzierung, insbesondere auf den Hauptverkehrsstraßen, im Fokus, wo der Verkehr mit Lärm, Geschwindigkeit, Gefahren und Schadstoffbelastung die meisten negativen Auswirkungen hat.
Das Positionspapier dazu finden Sie hier.
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