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Warum Alsfeld eine Integrationskommission bekommt

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ALSFELD (ls). Seit 1993 kann in Städten mit einer bestimmten Anzahl an Bewohnern mit ausländischen Wurzeln ein sogenannter Ausländerbeirat gewählt werden. Er soll den Menschen, die oft kein Wahlrecht haben, eine politische Stimme geben. Doch in Alsfeld ist schon wieder kein Wahlvorschlag eingegangen. Die neue Vorschrift sieht vor: jetzt muss eine Integrationskommission her.

Die letzte Wahl zu einem Ausländerbeirat in Alsfeld, so teilt es Bürgermeister Stephan Paule auf Anfrage mit, fand 2005 statt, danach habe es keine Wahlvorschläge mehr gegeben. Ein Recht auf einen solchen Beirat gibt es dennoch, das ist in der Hessischen Gemeindeordnung verankert.

Konkret heißt es dort, dass in Gemeinden oder Städten mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnern ein sogenannter Ausländerbeirat gewählt werden kann. Tritt niemand zur Wahl an, entfällt sie. In Alsfeld selbst lebten mit Stand zum 30. Juni 2020 16.011 Menschen, 1.854 von ihnen wurden in der Statistik als „Nichtdeutsche“ erfasst. Daraus ergibt sich ein Anteil von 11,58 Prozent an Migranten zu diesem Zeitpunkt. Eine Berechtigung für einen extra Beirat hätte es damit also gegeben.

Aber was macht solch ein Beirat überhaupt? Auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen heißt es dazu, dass das Gremium als Stimme der Migranten in einer Kommune gelten soll und sich stellvertretend für alle ausländischen Bürger in die Kommunalpolitik einbringen kann. „Sie ermöglichen politische Teilhabe über das Wahlrecht hinaus, sie bringen Anregungen in die Kommunalpolitik ein. Sie setzen sich nachdrücklich für die Verbesserung der Lebenslagen von Migrantinnen und Migranten ein“, heißt es dort. Ein besonderer Fokus liegt dabei naturgemäß auf Themenfeldern wie Anti-Rassismus und Anti-Diskriminierung.

Gewählt werden die Mitglieder der Beirats, der selbst aus ausländischen Einwohnern bestehen sollte, eigentlich durch die restlichen ausländischen Einwohner in einer freien, geheimen und unmittelbaren Wahl, die neuerdings zeitgleich mit der Wahl zu den Gemeindevertretungen stattfinden soll. Zu den ausländischen Einwohnern zählen neben Menschen aus nicht EU-Mitgliedsstaaten auch Asylbewerber, Personen mit Flüchtlingsstatus und Staatenlose. Auch EU-Bürger, die bereits bei den allgemeinen Kommunalwahlen aktives und passives Wahlrecht besitzen, sind bei Ausländerbeiratswahlen wahlberechtigt. In Alsfeld könnte ein solcher Beirat aus insgesamt elf Mitgliedern bestehen – aber es gibt ja keinen Wahlvorschlag.

„Ehrenamtliche sind in allen Bereichen schwer zu finden, selbst für die Stadtverordnetenwahlen und die Ortsbeiräte“, sagt Bürgermeister Paule auf die Frage, wieso es sich so schwer gestalte, einen Wahlvorschläge für den Beirat zu bekommen. Aktiv habe die Stadt allerdings nicht nach Wahlvorschlägen gesucht. Dennoch hätten die Themenfelder wie Integration oder aber Anti-Diskriminierung eine hohe Bedeutung in der Stadt. Dort, wo das die städtischen Entscheidungen treffe, würden sie angegangen werden, versichert der Bürgermeister. So sei es auch in der Flüchtlingshilfe im Jahr 2015 gewesen.

Bürger mit ausländischen Wurzeln sollen aber auch eine Vertretung haben, wenn in den betreffenden Städten kein Ausländerbeirat gewählt wird. Dies soll mithilfe einer Integrationskommission erfolgen. Seit diesem Jahr sind die Kommunen dazu verpflichtet, eine solche Kommission einzusetzen, sollte kein Beirat gewählt werden. Da allerdings darin auch mindestens 50 Prozent Bürger mit Migrationshintergrund sitzen sollen, will die Stadt dieses Mal gezielt dazu aufrufen, sich zu melden – und gegebenenfalls auch dezidiert Personen ansprechen.

Der Beitrag Warum Alsfeld eine Integrationskommission bekommt erschien zuerst auf Oberhessen-Live.


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