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Anwohnervignetten und Parkausweise für Gewerbetreibende 2024 in Alsfeld

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ALSFELD (ol). Die Stadt Alsfeld bietet ab sofort die Möglichkeit, Anwohnervignetten und Parkausweise für Gewerbetreibende für das Jahr 2024 zu beantragen. Anwohner mit Hauptwohnsitz und Gewerbetreibende in der Innenstadt können entsprechende Vignetten und Ausweise im Bürgerbüro beziehungsweise bei der Ordnungsbehörde erhalten.

Ab sofort können laut einer Pressemitteilung der Stadt Alsfeld die Anwohnervignetten und die Parkausweise für Gewerbetreibende 2024 für den Innenstadtbereich beantragt werden. Die Anwohnervignetten sind im Bürgerbüro erhältlich, die Parkausweise für Gewerbetreibende bei der Ordnungsbehörde.

Eine Anwohnervignette könne erhalten, wer mit Hauptwohnsitz im Anwohnerbereich der Stadt Alsfeld gemeldet ist. Für Anwohner mit Nebenwohnsitz werden keine Anwohnervignetten ausgestellt, heißt es. Für die Ausstellung werden der Personalausweis, der Fahrzeugschein und gegebenenfalls eine Nutzungsbescheinigung (anderer Fahrzeughalter) benötigt.

Die Beantragung erfolgt zu den offenen Sprechzeiten, dienstags von 8.00-13.00 Uhr und donnerstags von 12.00-18.00 Uhr oder mit Terminvergabe (online über die Homepage) im Bürgerbüro.

Einen Parkausweis für Gewerbetreibende kann erhalten, wer einen Laden, eine Geschäftsstelle, eine Filiale oder eine Gaststätte in der Innenstadt betreibt. Pro Ladenlokal wird ein Parkausweis ausgestellt, auf dem maximal drei Kennzeichen vermerkt werden können, so die Stadt Alsfeld. Für die Ausstellung wird der Nachweis der Gewerbeanmeldung benötigt. Sofern im Vorjahr bereits ein Parkausweis ausgestellt wurde, ist der Nachweis der Gewerbeanmeldung entbehrlich.

Die Beantragung ist per Post, E-Mail oder Fax möglich. Der Antrag steht auf der Homepage www.alsfeld.de/formulare zur Verfügung. Auch die persönliche Beantragung in der Ordnungsbehörde ist mit einem vorher vereinbarten Termin (unter 06631/182-154) möglich, heißt es weiter.

Zu beachten sei, dass bei der Beantragung per Post, E-Mail oder Fax der Parkausweis nach dem Zahlungseingang bei der Stadtkasse per Post verschickt werde und die Zustellzeit gegebenenfalls einige Tage in Anspruch nehme.

Die Anwohnervignetten und Parkausweise 2023 verlieren ab dem 19. Januar 2024 ihre Gültigkeit. Nähere Informationen finde man auf der Homepage unter „Aktuelles aus Alsfeld“.

Bei Fragen zum Thema Anwohnervignetten erhalten Sie Informationen unter der Nummer 06631/182-400 oder per E-Mail unter buergerbuero@stadt.alsfeld.de. und bei Fragen zu Parkausweisen für Gewerbetreibende unter der Nummer 06631/182-154 oder per E-Mail unter ortspolizeibehoerde@stadt.alsfeld.de.

Der Beitrag Anwohnervignetten und Parkausweise für Gewerbetreibende 2024 in Alsfeld erschien zuerst auf Oberhessen-Live.


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