
ALSFELD (ol). Das Wahlamt der Stadt Alsfeld weist darauf hin, dass besondere Hygieneregeln in den Wahllokalen gelten. Vor- und im Wahllokal besteht Maskenpflicht, es ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten, Desinfektionsmittel wird bereitstehen.
Da die zulässige Personenzahl für die Wahlräume entsprechend ihrer Größe beschränkt sei und weitere Hygienemaßnahmen durchgeführt werden müssen, seien Warteschlangen vor den Wahllokalen nicht ausgeschlossen. In Lingelbach wurde das Wahllokal aus diesen Gründen in das Sportheim verlegt. Die Wählerinnen und Wähler dort wurden bereits auf der Wahlbenachrichtigung auf diesen Wechsel hingewiesen.
Für die Kennzeichnung der Stimmzettel in den Wahlkabinen können aus hygienischen Gründen eigene Kugelschreiber oder ähnliches benutzt werden. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, von dieser Möglichkeit auch Gebrauch zu machen.
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